Was ist SAPV

Der Gesetzgeber hat in seiner Gesetzesentscheidung vom 20.12.2007 die Richtlinie zur „Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung“ auf den Weg gebracht. In einem schwierigen Diskussionsprozeß haben die Vertreter von Kassen, Wohlfahrtsverbänden und Interessenvertretungsgemeinschaften am 23.06.2008 eine Umsetzungsrichtlinie für die Anwendung des SAPV gemäß § 132d Abs.2 SGB V erarbeitet.

Ausgehend von der vorgegebenen Richtlinie ergibt sich folgende Zielsetzung:

„Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder in einer stationären Pflegeeinrichtung zu ermöglichen.

Die SAPV ist fachlich kompetent nach den allgemein anerkannten medizinischen und pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen bedarfsgerecht und wirtschaftlich zu erbringen.

Die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Patientin oder des Patienten sowie die Belange ihrer oder seiner vertrauten Personen stehen im Mittelpunkt der Versorgung.“