Abgrenzung AAPV - SAPV

Die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) kümmert sich um Patienten und ihr soziales Umfeld, bei denen eine nicht mehr heilbare, fortschreitende und weit fortgeschrittene Erkrankung vorliegt und deren ausgeprägtes Leiden einen regelmäßigen Zeitaufwand in der pflegerischen, ärztlichen und psychosozialen Betreuung sowie in der Kommunikation mit ihnen und ihren Angehörigen erfordert. Dabei müssen das bestehende Bezugssystem des Patienten und die Leistungen der Primärversorgung ausreichend und belastbar genug sein, um die Betreuung und Behandlung des Patienten entsprechend seinen Bedürfnissen zu gewährleisten.

Die spezialisierte Palliativversorgung kommt dann in Frage, wenn durch die allgemeine Palliativversorgung (AAPV) keine befriedigende Symptomkontrolle erreicht werden kann oder eine besonders aufwendige Versorgungssituation vorliegt, die fachlich und zeitlich die Kapazitäten der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) übersteigt, aber auch dann, wenn AAPV nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung steht.

Diese spezialisierte Palliativversorgung kann dann additiv als Beratung, als Teil- oder Vollversorgung erbracht werden.

Ziel ist es immer, die spezialisierte palliativmedizinische Versorgung (SAPV) vorrangig ambulant im häuslichen Umfeld des Betreuten zu erbringen und ihn bis zu seinem Tod mit einer professionellen  Symptomkontrolle versorgt zu wissen. Zum häuslichen Umfeld zählen hier auch das stationäre Hospiz oder das Pflegeheim, welche ja das Zuhause der Patienten sind.

Infolge Erschöpfung des versorgenden Umfeldes oder schwer zu beherrschender Symptomatik im somatischen aber auch psychischen Bereich kann nach Ausschöpfung der ambulanten Behandlungsmöglichkeiten trotzdem die Notwendigkeit bestehen, eine stationäre Versorgung zu veranlassen. Diese kann sowohl in der Kurzzeitpflege als auch stationär auf der Palliativstation erfolgen.

Unnötige und belastende Krankenhauseinweisungen sollen durch den Einsatz des SAPV-Teams vermieden werden.